AGB – Skiverleih Braunlage City
Allgemeine Geschäftsbedingungen Regeln, und Leihbedingungen
1. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das ausgeliehene Material. Die Ausrüstung ist einzig zur Verwendung durch den Kunden allein bestimmt, ohne Möglichkeit der Untervermietung oder auch der kostenlosen Weitergabe.
2. Das Verleihmaterial ist nicht gegen Bruch und Diebstahl versichert. Bei Diebstahl ist eine polizeiliche Meldung erforderlich und es gelten folgende Selbstbehalte:
WINTER: Ski/SNOWBOARD € 185.- Kinder/Junior € 100.- Stöcke € 20.- Schlitten/Bob € 35.-
Für alle übrigen Artikel ist der Zeitwert zu ersetzen! Der Selbstbehalt gilt nur bei Vorlage einer polizeilichen Meldung.
3. Es besteht die Möglichkeit Ihre von uns gemieteten Artikel zu versichern. (Dies ist bei den Sommerverleihartikeln nicht möglich!) Somit ist im Falle eines Diebstahls und bei Beschädigung von der versicherten Person kein Selbstbehalt zu bezahlen.
Versicherungsbedingungen:
• Bei Diebstahl eines Mietgerätes ist bei der am Schadensort zuständigen Polizei unverzüglich Anzeige zu erstatten!
• Ohne Anzeige bei der örtlichen Polizei ist die Versicherung nicht gültig!
• Die Versicherung gilt erst nach vollständiger Bezahlung der Versicherungsprämie!
• Die Versicherung ist von Mietbeginn an maximal 14 Tage lang gültig und gilt für alle Mietartikel der versicherten Person bei der Firma Skiverleih Braunlage City.
• Die Versicherung ist Personenbezogen und kann nicht an Dritte weitergegeben werden!
• Bei Diebstahl aus ortsfesten Räumen (Skikeller) und an Aprés Ski-Bars entfällt die Zuständigkeit dieser Versicherung.
4. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Leihobjekts muss der Kunde jedenfalls bei der lokalen POLIZEI Anzeige erstatten.
5. Bei unsachgemäßer Verwendung und daraus folgender Beschädigung des Materials ohne Haftungsvereinbarung wird die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt.
6. Der Umtausch des ausgeliehenen Materials während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel ist möglich. Nur so lange der Vorrat reicht.
7. Das Leihmaterial muss bis zum Tag der Rückgabe bezahlt werden. Spätester Rückgabetermin ist 09:00 Uhr morgens des
darauffolgenden Tages.
8. Der Verleihtarif gilt nur für aufeinanderfolgende Tage.
9. Im Falle, dass das geliehene Material, aus welchen Gründen auch immer, nicht an dem bei der Ausleihe vereinbarten Tag zurückgegeben wird, wird seitens des Vermieters am 7. Tag der Überfälligkeit automatisch Anzeige wegen Diebstahls gegen den Mieter erstattet.
10. Bei Krankheit und/oder Unfall wird unter Vorlage eines ärztlichen Attests der bezahlte Verleihpreis nach Absprache mit dem Personal rückerstattet.
11. Für die Montage, die Reparatur und die Einstellung einer Skibindung ist ein regulärer Mietvertrag erforderlich. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Bindungseinstellung laut Anweisungen des Herstellers einverstanden und akzeptieren das Reglement sowie die Leihbedingungen.
12. Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur mittels eines Ausweises. Der Vermieter ist berechtigt, eine Sicherstellung in Form der Hinterlegung eines Dokumentes (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder auch einer Kaution zu verlangen. Die Hinterlegung einer Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die Ausrüstungsteile.
13. Vermietungen nach 17:00 Uhr werden erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes vor 09:00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.
14. BINDUNGSEINSTELLUNG BEI VERLEIHSKIERN: Wir empfehlen allen Skimietern die elektronische Skibindungsprüfung gemäß ISO- Norm 11088 zum Sonderpreis von € 7,–. Sollten Sie sich nicht für diese elektronische Bindungseinstellung entscheiden, wird die Skibindung händisch normgerecht nach der ISO Tabelle eingestellt. Die Richtigkeit von ihren angegebenen Körperdaten ist für die Einstellung nach ISO-Zahl Voraussetzung.
15. Für Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen, insbesondere haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund einer falschen Angabe des Mieters – insbesondere im Zusammenhang mit der Bindungseinstellung – entstehen.
16. Im Fall von mutwilligen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu zahlen. Sollte eine Reparatur aus diesem Grund nicht möglich sein, ersetzt der Mieter den Zeitwert des Produktes.
17. Die Verleihkosten sind durch das vom Kunden gewählte Produkt , sowie den gewählten Zeitraum der Vermietung gemäß unseren Tarifen für den Verleih, die auf unserer Homepage zu finden sind, festgelegt. Unsere Preise sind inklusive aller Steuern, in der zu dem Zeitpunkt der Vermietung geltenden Höhe.
18. Die Bezahlung erfolgt immer vor Ort in der jeweiligen Filiale nur in Bar.
19. Persönliche Daten
Skiverleih Braunlage City verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Vermietung angegebenen persönlichen Daten werden zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
20. Gerichtsstand ist Wernigerode.